Langzeiturlaub: Gebäude- und Hausratversicherer informieren

Ob Kanaren, Tunesien, Thailand, Florida oder Dominikanische Republik: Wer genügend Zeit hat, reist oft für Monate in sonnigere Gefilde. Wichtig: Geht man länger als zwei Monate auf Reisen, sollte man den Gebäude- und den Hausratversicherer informieren, um den Deckungsschutz nicht zu gefährden.

Unbewohnte Häuser und Wohnungen sind deutlich häufiger von Einbrüchen und Sachschäden betroffen, das zeigt die Statistik. Ist ein Objekt mehr als 60 Tage unbewohnt, werten viele Hausrat- und Gebäudeversicherer dies als so genannte Gefahrerhöhung und behalten sich vor, im Schadenfall die Erstattung zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern. Wichtig deshalb: Wer länger als zwei Monate auf Reisen geht, sollte zuvor den Gebäude- und den Hausratversicherer informieren. Der Versicherer entscheidet dann im Einzelfall, ob wegen des höheren Schadenrisikos eventuell ein Beitragszuschlag fällig wird. In jedem Fall gilt bei längerer Abwesenheit: Türen und Fenster gut verschließen, Wasserzuflüsse zu Waschmaschine, Spülmaschine usw. abdrehen, frostgefährdete Leitungen leeren. Heizung mindestens auf Frostschutz eingestellt lassen, Elektrogeräte vom Stromnetz trennen. Außerdem einem Nachbarn, Verwandten oder einer anderen Vertrauensperson für Notfälle den Zweitschlüssel überlassen und um regelmäßige Leerung des Briefkastens bitten, denn überquellende Briefkästen sind eine klare Einladung für Einbrecher.

Einfach aber wirksam als Sicherheitsmaßnahme gegen Einbrüche: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören in den Banktresor – im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis zu 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme. Unser Tipp: Wenn Sie Kaufnachweise über Hausratgegenstände regelmäßig abheften, haben Sie es im Ernstfall leichter, einen Versicherungsschaden nachzuweisen.