Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringt und den Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen auf die Leistungen einen Rechtsanspruch einräumt. Der Pensionsfonds unterliegt der Versicherungsaufsicht. Er ist verpflichtet, die Leistungen als lebenslange Altersrente oder in Form eines Auszahlungsplans mit Restverrentung zu erbringen. Ergänzend können im so genannten Pensionsplan auch Leistungen im Fall von Invalidität oder Tod vorgesehen sein.

Im Gegensatz zu einer Versicherung stehen beim Pensionsfonds festen Beiträgen bis auf eine Mindestleistung keine garantierten Leistungen gegenüber oder umgekehrt sind bei garantierten Leistungen keine festen Beiträge zugesagt. Insofern besteht also eine völlige Abhängigkeit vom erwirtschafteten Ertrag. Die Beiträge können relativ frei auch zu einem hohen Teil in Aktien angelegt werden.

Der Pensionsfonds ermöglicht ebenso wie Direktversicherung und Pensionskasse die Riesterförderung.

Über die Beitragszahlung hinausgehende Verpflichtungen des Arbeitgebers bestehen im Normalfall praktisch nicht, da sich der spätere Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers direkt gegen den Pensionsfonds richtet.

Der Pensionsfonds kann sowohl als betriebseigene wie auch als überbetriebliche Einrichtung geführt werden.