Zusatzangebote in der Arztpraxis: Nicht alles ist sinnvoll

Immer häufiger bieten Arztpraxen kostenpflichtige Extraleistungen an. Die muss man selbst bezahlen, denn sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. Sind solche Angebote medizinisch sinnvoll – oder überflüssiger Luxus?

Für Mediziner stellen individuelle Gesundheitsleistungen („IGeL“) eine lukrative Einnahmequelle dar: Nach aktuellen Schätzungen liegt das Marktvolumen der IGeL-Leistungen inzwischen bei 2,4 Milliarden Euro jährlich. Zu den typischen Angeboten zählen etwa die Früherkennung eines Grünen Stars (Glaukom), die Laserbehandlung von Altersflecken, Bluttests auf Tumormarker oder auch ein Streptokokken-Test während der Schwangerschaft. Solche Leistungen klingen oft plausibel und werden in der Praxis mitunter offensiv angeboten – etwa mit dem Hinweis, man könne das gleich „mit erledigen“, um einen weiteren Termin zu vermeiden. Dabei ist Vorsicht geboten: Sobald eine nicht von der Krankenkasse übernommene Behandlung durchgeführt wird, entsteht automatisch ein privater Behandlungsvertrag inklusive entsprechender Kostenpflicht. In der ohnehin oft stressigen Behandlungssituation fühlen sich manche Patienten unter Druck gesetzt, ohne umfassend über Nutzen und Risiken informiert zu sein. Patientinnen und Patienten sollten sich daher nicht zu einer vorschnellen Entscheidung drängen lassen. Es ist vollkommen legitim, Bedenkzeit zu verlangen und sich zunächst selbst zu informieren.

Eine gute Anlaufstelle ist die unabhängige Bewertungsplattform www.igel-monitor.de, betrieben vom Medizinischen Dienst Bund der gesetzlichen Krankenkassen. Dort finden sich Einschätzungen zum Nutzen zahlreicher IGeL-Leistungen – auf wissenschaftlicher Grundlage und allgemeinverständlich aufbereitet. Zudem bieten alle gesetzlichen Kassen telefonische Beratung durch medizinisch geschulte Fachkräfte. Wenn Sie unsicher sind, ob eine empfohlene Zusatzleistung sinnvoll ist oder eher dem wirtschaftlichen Interesse der Praxis dient, holen Sie sich vorab eine zweite Meinung ein. Falls Sie sich tatsächlich für eine individuelle Gesundheitsleistung entscheiden, bestehen Sie auf einer schriftlichen und nachvollziehbaren Rechnung. So haben Sie im Fall von Komplikationen oder Fehlbehandlungen eine klare Dokumentation.